Pflegeauszeit – Entlastungsangebote für pflegende Angehörige
Pflegende Angehörige leisten jeden Tag Großartiges – doch auch sie brauchen einmal eine Pause. Im Rahmen der Verhinderungspflege übernehmen wir zuverlässig die Betreuung, wenn Sie verhindert sind – sei es durch Urlaub, Krankheit oder einfach zur Erholung.
Unsere qualifizierten Pflege- und Betreuungskräfte sorgen in dieser Zeit für eine lückenlose, liebevolle Versorgung Ihrer Angehörigen – im vertrauten Zuhause und mit dem gewohnten Respekt.
Die Leistungen können mit der Pflegekasse abgerechnet werden (§ 39 SGB XI). Gerne beraten wir Sie persönlich zu Ihren Möglichkeiten und organisieren kurzfristige oder geplante Einsätze – individuell, flexibel und professionell.
Pflegende Angehörige benötigen Auszeiten von der Pflege.
Die Pflege eines nahen Angehörigen stellt eine immense Belastung für die Pflegeperson dar. Um dieser 24-Stunden-Aufgabe stets kraftvoll gewachsen zu sein, bedarf es Auszeiten/ Erholungsphasen für die Pflegeperson.
Wir entlasten Sie in dieser Rolle entweder stundenweise oder beim Bedarf sogar rund um die Uhr. Unseren Einsatz rechnen wir in der Regel direkt mit den Pflegekassen ab über den Topf Verhinderungspflege-Kurzzeitpflege (§ 39 SGB XI).